Gesetzlich Versicherte
Die Kosten einer Psychotherapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen vollständig übernommen. Die Sprechstunden und die ersten fünf Sitzungen (Probatorische Sitzungen) werden auch ohne Beantragung übernommen, danach muss durch die Therapeutin ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden. Hierfür ist (bei Jugendlichen unter 16 Jahren) die Unterschrift der Erziehungsberechtigten zur Therapiebeantragung sowie ein kurzer Konsiliarbericht des Hausarztes notwendig. Dies wird aber ausführlich in den probatorischen Sitzungen besprochen und nochmals erläutert.
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Zumeist ist die Beantragung der Kostenübernahme einer Psychotherapie durch eine approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin problemlos möglich, ggf. muss eine Bewilligung über einen Gutachterbericht, den die Therapeutin verfasst, eingeleitet werden. Bitte klären Sie vor Beginn der Behandlung mit Ihrer privaten Versicherung, ob in Ihrem Vertrag psychotherapeutische Leistungen beinhaltet sind. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Sollten Sie die Behandlungskosten selbst übernehmen wollen, werden die Psychotherapeutischen Sitzungen über eine private Rechnung geltend gemacht. Auch hier richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Absage
Sollte ein Termin mal nicht wahrgenommen werden können, bitten wir um zeitnahe Absage des Termins (sobald man selbst den Terminausfall absehen kann), um ggf. einen Ausweichtermin zu finden oder anderen Patienten das Wahrnehmen dieses Termins zu ermöglichen. Sollten Absagen gehäuft und ohne schlüssige Begründung vorkommen, muss der ausgefallene Termin leider privat in Rechnung gestellt werden.